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   BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15   

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https://dejure.org/2020,719
BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15 (https://dejure.org/2020,719)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.2020 - 2 BvR 849/15 (https://dejure.org/2020,719)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 2 BvR 849/15 (https://dejure.org/2020,719)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 111g Abs. 2 StPO a. F.; § 34a Abs. 3 BVerfGG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Zwangsvollstreckung in zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe arrestiertes Vermögen (Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses mit Aufhebung des dinglichen Arrests; Feststellungsinteresse nur bei fortbestehender ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Erledigung des ursprünglichen Begehrs und fehlenden Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Erledigung des ursprünglichen Begehrs und fehlenden Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3 ; BVerfGG § 90 Abs. 1
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Erledigung des ursprünglichen Begehrs und fehlenden Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bzgl. Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses nach Aufhebung der dinglichen Arreste in das Vermögen zur Rückgewinnungshilfe zugunsten der geschädigten Kleinanleger

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Erledigung des ursprünglichen Begehrs und fehlenden Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Eine fortdauernde Beeinträchtigung stellt auch nicht die Beschwer mit den Kosten des Gerichtsverfahrens dar (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 75, 318 ; 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 14).

    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).

    Eine Erstattung von Auslagen kommt etwa dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Dies gilt auch, wenn sie, wie hier, nicht zur Entscheidung angenommen wurde (vgl. BVerfGE 36, 89 ; BVerfGK 7, 283 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Eine fortdauernde Beeinträchtigung stellt auch nicht die Beschwer mit den Kosten des Gerichtsverfahrens dar (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 75, 318 ; 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    aa) Nach einer Erledigung des verfolgten Begehrens besteht im Verfahren der Verfassungsbeschwerde ein Rechtsschutzbedürfnis dann fort, wenn entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung anderenfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint oder eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Eine fortdauernde Beeinträchtigung stellt auch nicht die Beschwer mit den Kosten des Gerichtsverfahrens dar (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 75, 318 ; 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 849/15
    Eine fortdauernde Beeinträchtigung stellt auch nicht die Beschwer mit den Kosten des Gerichtsverfahrens dar (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 50, 244 ; 75, 318 ; 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. März 2019 - 1 BvR 2535/16 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 1446/12

    Gegenstandswertfestsetzung und Auslagenerstattung nach Erledigung einer

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2535/16

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines Fortbestehens des

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 677/72

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

  • BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19

    Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der

    Regelmäßig setzen verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwar ein subjektives Rechtsschutzbedürfnis (vgl. zum Organstreit BVerfGE 152, 35 - Ordnungsgeld gegen Abgeordnete; zur Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2020 - 2 BvR 849/15 -, juris, Rn. 4) oder jedenfalls ein objektives Klarstellungsinteresse (vgl. zur abstrakten Normenkontrolle BVerfGE 127, 293 ; 150, 1 ; 157, 223 m.w.N. - Berliner Mietendeckel) voraus.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 90/20

    Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass dem Beschwerdeführer unter im Wesentlichen unveränderten Umständen eine identische Entscheidung droht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. April 2020, a. a. O., Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 BvR 849/15, juris Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 64/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Gerichts in einem umgangsrechtlichen

    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt voraus, dass dem Beschwerdeführer unter im Wesentlichen unveränderten Umständen eine identische Entscheidung droht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 BvR 849/15, juris Rn. 8).
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